Förderung
Für eine Beantragung ist zunächst eine Projektskizze einzureichen, aus der Folgendes hervorgeht:
Antragsteller, Kontaktdaten und rechtlich Verantwortliche
Konkrete räumliche Zuordnung des Projektes
Ziele und Umsetzungsschritte
Voraussichtliche Projektlaufzeit
Kostenschätzung und Darstellung der geplanten Finanzierung
Auf der Basis der Projektskizze prüft die Geschäftsstelle der Stiftung das Projekt. Gegebenenfalls wird es gemeinsam mit dem Antragsteller weiter entwickelt.
Wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen und das Projekt gemäß Satzung grundsätzlich förderfähig ist, entscheiden dann die ehrenamtlichen Stiftungsgremien über eine Förderung.
Projekte, die im laufenden Jahr starten sollen, müssen bis spätestens 30. April, Projekte für das Folgejahr bis zum 31. Oktober in schriftlicher Form eingereicht werden.